Hinweise zur zulässigen Verwendung
velocate Ortungsgeräte dienen der Absicherung und Ortung von Fahrzeugen und Wertgegenständen. Sie sind nicht dafür gedacht, Menschen heimlich zu überwachen.
Die Nutzung ist vorgesehen am eigenen Fahrzeug oder mit eindeutiger Zustimmung der berechtigten Person. Bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen muss für alle Beteiligten klar sein, dass ein Ortungsgerät eingesetzt wird.
Heimliches Tracking ohne Zustimmung ist nicht zulässig und kann strafbar sein. Das gilt insbesondere, wenn Bewegungsprofile erstellt oder Personen gezielt überwacht werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem heimlichen Einsatz von GPS Technik zur Überwachung von Personen beschäftigt. Dabei wurde klargestellt, dass eine heimliche Überwachung grundsätzlich strafbar sein kann und nur in engen Ausnahmefällen nach strenger Einzelfallabwägung in Betracht kommt.
Beim Einsatz in Firmenfahrzeugen müssen Fahrer klar informiert werden. Zusätzlich braucht es eine passende rechtliche Grundlage und eine dokumentierte Umsetzung, insbesondere bei Poolfahrzeugen und wechselnden Fahrern.
Wenn du unsicher bist, kläre die Zulässigkeit vor dem Einsatz mit fachkundiger Rechtsberatung.